4. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES:DER TEILNEHMENDEN
4.1 Pflichten
4.1.1 Untersuchungs- Rüge- und Informationspflichten; Rückgabepflichten
Der:die Teilnehmende ist verpflichtet, das gelieferte Tablet unverzüglich auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem zwischen den Parteien dieses Vertrags Vereinbarten zu untersuchen und Beanstandungen spezifiziert in Textform innerhalb von drei Tagen der IU mitzuteilen. Später auftretende Mängel, der zufällige Untergang, der Verlust, der Totalschaden oder der Wegfall der Gebrauchsfähigkeit sind der IU ebenfalls in Textform innerhalb von drei Tagen mitzuteilen. Die Rückgabe des Tablets hat durch Rückgabe des Geräts sowie aller dem:der Teilnehmenden überlassenen Originalverpackungen, der Hülle, des Zubehörs (z.B. Kabel) und der Dokumentationsunterlagen/Handbücher zu erfolgen.
4.1.2 Gebrauchs- und Instandhaltungspflichten des:der Teilnehmenden
Der:die Teilnehmende verpflichtet sich, das Tablet in sorgfältiger Weise zu benutzen, insbesondere die Pflege und Gebrauchsempfehlungen des Herstellers zu befolgen. Der:die Teilnehmende hat das Gerät auf seine:ihre Kosten in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand zu erhalten, insbesondere die erforderlichen Ersatzteile zu beschaffen und die gegebenenfalls erforderlichen Reparaturen bei dem jeweiligen Unternehmen, welches das Tablet ausgehändigt hat, ausführen zu lassen.
4.2 Haftung
Der:die Teilnehmende haftet für alle Schäden am Gerät und dessen Zubehör (insbesondere für Kabel) und trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Abhandenkommens, des Totalschadens und des Wegfalls der Gebrauchsfähigkeit, der Beschädigung, des vorzeitigen Wertverfalls sowie der sonstigen Verschlechterung des Geräts und des Zubehörs einschließlich einer merkantilen Wertminderung. Dies gilt auch, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde. Gesetzliche Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen der IU sind keine Dritten im Sinne dieser Regelung. Der Eintritt der vorgenannten Ereignisse hat keine Auswirkung auf den zwischen dem:der Teilnehmenden und der IU geschlossenen Unterrichtsvertrag. Der:die Teilnehmende hat das Gerät auf seine:ihre Kosten durch das jeweilige Unternehmen, welches ihm:ihr das Tablet zugesandt hat, unverzüglich instand zu setzen oder durch einen gleichartigen und gleichwertigen Gegenstand zu ersetzen. Wählt der:die Teilnehmende die Instandsetzung, so hat er:sie das Tablet durch das jeweilige Unternehmen, das ihm:ihr das Tablet zugesandt hat, in einen vertragsgemäßen Zustand versetzen zu lassen und dies der IU gegenüber nachzuweisen. Setzt der:die Teilnehmende gegen den Lieferanten des Tablets im Wege der Nacherfüllung einen Anspruch auf Lieferung eines neuen Tablets durch, so ist die IU damit einverstanden, dass der bisherige Gegenstand gegen einen gleichwertigen und -artigen getauscht wird. In diesem Fall gilt die Regelung, dass der:die Teilnehmende eine Lieferadresse in Deutschland oder Österreich zu benennen hat, entsprechend. Eigentümer des ausgetauschten Tablets ist ebenfalls das jeweilige Unternehmen, das dem:der Teilnehmenden das Tablet zugesandt hat.